Johann Dietrich Hermann Reichsfreiherr von Wimpffen

 

Johann Dietrich Hermann Reichsfreiherr von Wimpffen (1583 -1679). Nach einem zeitgenössischen Kupferstich: Ölgemälde von Clara de Both (1907 – 2000)

 

Johann Dietrich Herman Reichsfreiherr von Wimpfen, geboren zu Nürnberg 1583 – – gestorben zu Durlach.

Im 30jährigen Krieg diente er unter Wallenstein als Feldobrist, dann in Spanien und zuletzt in Italien. Nach der Affäre um seinen Bruder,Johann Friedrich verließ er Nürnberg und wurde Obersthofmeister der Markgräfin von  Baden -Durlach.

Johann Dietrich war viermal verheiratet: mit Maria Magdalena Löffelholz von Colberg,mit Katharina Magdalena von Löffelholz von Colberg, mit Sabine Cremoni und Anna Rosenbach.
Am 13.November 1658 erhob ihn Kaiser Leopold aufgrund seines alten Adels in den Reichsfreiherrenstand.

 

 

 

Wappenbrief des Kaisers Leopold, verliehen  an Johan Friedrich und Johan Dietrich von Wimpfen genant Herman gebrüdern v.13.november 1658

 

Transkribiert von ERICH SCHEIBLE ,Waiblingen

Wir Leopoldt von Gottes gnaden Erwölter Römischer Kaißer,Zu allen Zeiten Mehrer des Reichs in Germanien,Zu Hungarn,Böheimb,Dalmatien,Croatien vnd Sclavonien,König,ErtzHertzog Zu Österreich,Hertzog Zue Burgund, Zu Braband,Zu Steyer,Zu Kärnten, Zu Cnein,Zu Lutzenburg, Zu Württemberg, Ober.vnd NiederSchlesien,Fürst Zu Schwaben, Marggrave des Hey.Römischen Reichs, Zu Burggrav,Zu Mähren,Ober.vnd NiederLaußnitz,gefürste:Grave zu Nablburg,Zu Tyrol,Zu Pfierd,Zu KyBurg vnd Zu Görtz,Landgrave in Elsas,,Herr auff der Windischen Marchk,zu Portenaw vnd Zu Salins etc.
Bekhennen für Unß vnd Unßsere Nachkommen am Reich vnd andern Unsern Erblichen Königreichen,Fürstenthumben vnd Landen öffentlich mit diesem Brieff,vnd thuen Kundt allermeniglich:Wiewohl Wir auß Römischer Kayserlicher Höhe vnd Würdigkeit darein Uns der< Allmächtige nach seinem Göttlichen willen gesetzt hat, auch angeborner güette und mildigkeit alle Zeiten geneigt sein, aller vnd jeder Unserer und deß Hen: Röm:Reichs, auch Unserer ErbKönigreich Fürstenthumb vnd Lande Underthanen vnd getreuen,Ehr Nutz auffnehmen vnd bestes Zu betrachtebn vndt Zu befördern.So würd doch Unser Kayserlich Gemüeth allZeit mehrers bewegt vnd begierlicher denen Unser Kay;Gnad vnd Sanfftmüethigkeit mit Zutheilen vnd Sie mit sondern gnaden und Freyheitten Zu fürsehen vnd Zubegaben.deren VorEltern und Sie selbsten von altem Geschlecht vnd Stand herkomen,deßgleichen sich adelicher guetter Sitten,Tugend, Wandel vnd Wesens befleissen vnd Unnß dem Hey: Röm: Reich vnd Unsern löblichen Hauß Österreich mit stehter vndertheniger getreuer dienstbarkeit vor andern allZeit gehorsam anhängig vnd verwandt seind. Wan Wir nun gnediglich angesehen wargenommen vndt betrachtet, das alte Geschlecht,Standt und Herkommen, auch adeliche guuete Sitten,Dapferkeit,Tugend, Wandel, Thaten vnd Vernunfft damit vor Unserer Kayserl: Mett: Unsere vnd des Reichs liebe getreue Johann Friedrich vnd Johann Dietrich von Wimpfen gnand Herman gebrüdere sonderbar berüembt worden,insonderheit aber, die angenehme treue gehorsambste dienst, so Sie und Ihre VorEltern des Geschlechts von Wimpfen gnand Hermanner.Unnsern löblichen Vorfahren, dem Heyl: Röm: Reich und Unserm Hochlöblichen Erbhauß Österreich zu Kriegs: vndt FriedensZeitten ie: vnd alle Zeitt in vile < weeg.nutz: vnd hocherßbrieslich erzaigt vnd bewiesen, vnd das Ihr Geschlecht und Herkommen von unerdencklichen Jahren in Unser und des Hey:Reichs Stätten zu Augßburg, anietso aber in Nürnberg bey hundert fünftZig Jahr vnder den vorderisten Stand geachtet in die Rathsfähige Geschlechten geheyrathet vnd Ihme Johann Friedrich von obbmelter Unserer vnd des Reichs Statt Nürnberg innem geheimben Rath dero LosungAbtman Charge, welche jeder Zeit mit alten Geschlechts fähigen Suiectis vertretten würdt,anvertrauet worden.Und Er Johan Dietrich in Unsers in Gott Allerseligst ruhenden herrn vnd Vatters Kaysers Ferdinanden des Dritten höchstseeligsten andenckhens land vor dem zu Münster und Osnabruckh geschlossenen friden: Nach demselben aber in Unsers freündlich geliebten Vettern des Königs von Hisppanien Kriegsdiensten vile Jahr alls Leütenandt vnd in wehrender solcher Zeitt in vielfältigen bluedigen occasionen,Scharmütrzeln,Treffen, belager.,erober.vnd einnehmungng vornehmer Vestungen, sein herzhaffte ggroßmüetigkeit,ungescheret einiger Leib-vnd LLebensgefahr, wohlverhalten, welches Zu seinem ruhmb vnd allen ritterlichen Siegliebenden Soldaten zu einem Exempel der nachfolg vorgesetzt werden kan, in welcher bestendigen Devotion gegen Unß dem Hey:Röm: Reichs vnd Unserem löblichen Hauß Österreich Sie beide gebrüdere Zu verharren des vnderthenigsten erbietens seind,auch wohl thuen können,mögen vndt sollen. So haben wir demnach in gnedigster erkändnuß solcher angesagener treue geleister dienst vnd alten Geschlechts besagten Hohan Friedrich vnd Johan Dietrichen von Wimpfen genand Herman gebrüderen diese besondere Kayserliche Gnad gethan,vnd Sie sambt allen Ihren ehelichen LeibsErben vnd derseleben ErbensErben Manns: vnd Weibspersohnen ietzigen vnd  Künfftigen in ewige Zeitt in den Stand vnd Grad des Adels Unserer vnd  des Hey: Reichs, auch Unserer ErbKönigreich,Fürstenthumb vnd Lande
recht gebornen Lehens Turniersgenoß vnd Rittermessigen Edelleuthen erhebt, darzue gewürdiget, geschborßt geadelt vnd Sie der Schw.Gesellschafft Gemeinschafft des Adels zuegesellet vnd vergleichet, allermaßen vnd gestalt, alls ob sie von Ihren Vier Ahnen Vatter und Mütterlichen Geschlechts eederseiths rechtgeborene Lehens Turniers genosß vnd Rittermessige Edelleuth weren. Undt Zu mehrer geZeugnis vnd gedechtnus solcher erhebung in den Stand vnd Grad  des Adels haben Wir Ihnen Johan Friedrich vnd Johan Dietrich von Wimpfen genant Hermann gebrüdern,Ihren ehelichen LeibsErben vnd derselben Erbens Erben,Manns und Weibspersohnen Ihres Geschlechts bishero geführtes uhraltes von Weyland Kaiser Ferdinando Primo Christseeligen andenckens ertheiltes wappen vnd Cleinod folgender gestalt vermehrt vnd und verbessert und hinfüro in ewige Zeit alls zu führen vnd Zu gebrauchen gnediglich erlaubt vnd gegönnet. Also mit nahmen ein roth oder rubinraben Schild, in demselben aufrecht vnd fürnewerds zum Sprung geschickt erscheinend eines weissen oder silberfarben Herman oder Widergestalt mir gelben Khlaun und gelben ei8nwerts gekrümmten Hörnern vnd rother außgeschlagener Zungen, auff dem Schildt ein freyer offener Turniers Helmb mit weiß:oder silber.vnd roth oder rubingarben Helmdeckhen vnd darob einer goldfarben Königlichen Cron geziert,auß welcher Zwischen Zweyen rothen Püffels Hörnern so ihre mundtlöcher von einander kehrend vnd in iedlichem mundloch ein gelbes Lindenplätel und bey seiths an iedem derselben Püffelshörnern vomen nacheinander stehend ein abgestimmelte gelbe Linden astel, das undere mit dreyen,die Zwey mitten iedes mit zweyen vnd das ober ästel mit einem  underlich hangenden gelben Lindenblädel entspringend, auffrecht vnd fürwerts ein vordertheil eines weißen Herman oder Widergestalt mit gelben Klaun vnd Hörnern wie im Schild Ehnun und geben Ihnen solche Gnad und Freyheit, gönnen vnd erlauben Ihnen solches auch hiermit auß Römischer Kayserlicher macht volkommenheit wissentlich in crafft dieses Brieffs und mainen, setzen und wollen das vorgedachte Johan Friedrich vnd Johan Dietrich von Wimpfen genant Herman gebrüder, Ihre ehelichen LeibsErben vnd derselben ErbensErben,Manß: und Weibspersonen für und für in ewig Zeitt recht geborne Lehens Turniersgenoß und Rittermessige Edelleüth sein geheissen vnd  von menniglich aller orthen vnd enden in allen vnd ieden Händten,geschefften und sachen,Geistlichen vnd Weltlichen, also geehrt, genent, gehalten vnd geschrift werden, darzue alle vnd jede Gnade,Ehr, Würde,Frayheitt,…Recht,Gerechtigkeit, alt Herkommen vndt guete gewohnheit haben, sich als solcher in allen und ieden ehrlichen,redlichen adelichen vnd Ritterlichen Sachen vnd Geschefften zu Schimpf vnd Ernst,in Stürmen,Streitten, Kempfen, Turniern,Gestechen,Gefechten, Ritterspilen,vnd VeldZügen,Panniren,Gezelten auffschlagen,Insiglen,Pettschaften,Cleinoden,Begrebnussen,Gemählten und sonst an allen enden vnd orthen, nach  ihrenEhren, Noptturfften,willen vnd wohlgefallen,freuen, gebrauchen vnd geniessen, alls andere Unsere vnd des Hey:Reichs, auch Unserer ErbKönigreich,Fürstenthumb vnd Lande rechtgeborne LehensTurniersgenoß vnd Rittermessige Edelleuth von recht oder gewonheit von allemenniglichen unverhindert Und gebietten darauf allen vnd  Jeden Churfürsten,Fürsten,Geistlichen und Welttlichen,Praelaten, Graven,Freyen Heerren,Rittern,Knechten, LandmarschalkhenLandsHaupleuthen,Landvögten,,Haubleuthen,Vitsdomben, Vögten,Pflegern, Verwesern, Ambtleuthen,Landrichtern, Schultheißen,Bürgermeistern, Richtern, Räthen,Bürgern, Gemeindten vnd sonst allen andern Unsern vnd des Reichs, auch UnsernFreien Reichsstädten,Erbkönigreich, Fürstenthumd vnd Lande underthanen und getreuen, was Würden Stand oder Wesens die sein, ernst: und bestiglich mit diesem Brieff vnd wollen, daß Sie mehrgedachte Johan Fridrich vnd Johan Dietrich von Wimpfen genant Herman gebrüdere, ihre eheliche leibsErben vnd derselben ErbensErben, Mans: vnd Weibspersohnen für und für in ewig Zeitt, also andere Unsere vndt des Heyligen Reichs, auch Unserer ErbKönigreich, Fürstenthumb vnd Lande rechtgeborne Lehen  Turniersgenoß vnd Rittermessige Edelleuth, in allen Geistlichen vnd Welttlichen Ständen,Stiften vnd Sachen, wie vorstehet,alle annehmen,halten, Zuelassen, würdigen, ehren vnd ahn deren obgeschribenen Unsern Kayserlichen Gaben, Gnaden,Freyheiten, Ehren, Würden, Vortheilen, Rechten, Gerechtigkeitten, Gesellschafften vnd Gemeinschaften des Adels wie auch an dem adelichen Wappen vnd Cleinod  weder hindern noch irren,sondern Sie deren in allen adelichen vnd ritterlichen sachen vnd geschefften gemhinglich vnd ohne  irrung gebrauchen, geniessen vnd gentslich darbey bleiben lassen, hierniden nicht anfechten, belaidigen oder beschweren, noch das jemants andern Zuthuen gestatten, in kein weiß noch weeg alls lieb einem jeden seye Unser vnd des Reichs schwere Ungnad und Straff und darzu ein Poen, nemlich Sechzig Mark lötigs Golds Zu vermeiden, die ein ieder, so offt er frevendlich hierwider thette, Unß halb in Unser vnd des Reichs Cammer vnd den andern halben theil offgedachten gebrüdern Johan Fridrich und Johan Dietrich genant Herman,Ihren ehelichen LeibsErben vnd Nachkommen so hierwider beleidigt vnd den unnachsessig Zu beZahlen verfallen sein solle. Mit vrkund diß Brieffs, besigelt mit Unserem Kayserlichen anhangenden Insiegel, der Geben ist in Unserer Statt Wienn den Dreyzehenden Monatstag Novembris nach Christi  Unsers lieben Heren vnd Seeligmachers.

 

Wappenbrief des Königs Ferdinand   v. 18.August  1555 Beglaubigte Abschrift des Originals aus Beständen des Stadtarchivs Nürnberg                        

                                                                                                    Transkribiert  von Erich Scheible, Wablingen

Wir Ferdinand Von Gottes gnaden Röm.König p. Bekennen öffentlich mit diesem Brieff und thun kund allermänniglich p. das Wir gnadiglich  angesehen und betrachtet haben, die erbarkeit, redlichkeit gut Sitten tugend Und Vernunft damit unßer des Reichs getreüer Dominicus Herman,Von  uns berümbt wird, auch die getreüen ünterthänigen Dienste die er sich uns dem Heil: Reich und unßerem hochlöblichen Haus Österreich Zeithin und  Zurückgängig gehorsamlich erböth(?) auch Wohl thun mag Und soll; Und darumb mit wohlbedachtem Muth, gutem Rath Und rechtem Wißen ,demselben Dominicus Herman, allen seinen Ehelichen leibsErben und derselben ErbensErben, diß hernach beschriebene Wappen undt Cleinoth mit nahmen einen rothen oder rubinfarben schilt, in demselben aufrecht und Vorwerts zum Sprung geschickt erscheinendt eines weißen oder silberfarbenen Hermann und Widder gestalt, mit gelben glaun und einwarts gekümbten Hörnern, Und rother außgeschlagener Zungen, Auf dem Schild  ein Stechhelm,Und Von denselben farben ein gebundenere Pausch gefüret, auß demselben Zwischen Zweven rothen Püffelshörnern ,so ihre mundlöcher Von einander gekehrt,und in jeglichem Mundloch ein gelb Lindenblättl und beyseits an jedem derselben Püffelshörnern komen nacheinander stehendt Vier abgestimblete gelbe Lindenäste, das unter mit dreyen die Zwey mitlern indes mit Zweyen, und das obere ästle mit einem hangenden Lindenplättlein, entspringt aufrecht und Vorwarts ein Vordertheil eines weißen Hermans oder Widdergestalt mit gelben glaeun Und Hörnern wie im Schildt p. Alß andrer unßrer und des Heil: Röm: Reichs auch unßerm Königreiche Löblichen Fürstehthumb und Landen geberner Wappengenoßenbrieff p.
Bey Pöen 20 Marck löthiges goldts halb p.Geben  in  Augstburg  des 18 Augusti 1555 Jahrs p.
Ferdinand L.S.
Honar(?) Dr. Vice Cantzler Ad mandatum Dm Regis ppa Ungelter  Von

Akten aus dem Stadtarchiv Nürnberg

Anno 1659,den 11.Februar angeschrieben die wohledle viel ehr und tugendreiche Frau Maria Magdalena des wohledlen und mannvesten Johann Dietrich von Wimpfen eines wohledlen gestrengen und hochweisen Raths wohlverordneten Mayors über den Landausschuss eheliche Hausfrau eine gebohrene Löffelholzin verschieden.

Anno 1679 den 21.Oktobris angeschrieben der edelgestreng und mannveste Johann Dietrich von Wimpffen eines wohledlen gestrengen und hochweisenRaths unter Herrn Hauptmann Dilhorns Companie bestellter Leutnant zu Fuß.

Anno 1680 den 27.Julli angeschrieben die wohledle und tugendreiche Frau Catharina Barbara des Edlen gestrengen und mannvesten Johann Dietrich von Wimpffen eines wohledlen gestrengen und hochweisen Rathes geweßern Lieutenant zu Fuß hinterlassene Wittib, eine geborene Löffelöholzin zu Colberg